Wer kann Hörer werden?
Aufgrund urheber- bzw. lizenzrechtlicher Vorgaben ist unser Nutzerkreis auf Blinde oder Menschen, die aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung Gedrucktes nicht lesen können, beschränkt. Nachweise sind zum Beispiel:
- Kopie des Schwerbehindertenausweis
- Attest eines Arztes
- Bescheinigung eines örtlichen Selbsthilfevereins für Blinde und Sehbehinderte
- oder die Kopie einer Hörerkarte einer anderen Blindenhörbücherei
Die Ausleihe erfolgt kostenlos über den Postversand.
Zur Aufnahme können Interessenten unser Anmeldeformular telefonisch, postalisch oder per E-Mail bei uns anfordern oder einfach von dieser Website herunterladen und ausdrucken.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Aufnahmebestätigung sowie unseren Titel-Katalog zu. Und schon kann die Ausleihe starten.
Unsere Adresse lautet:
Bayerische Blindenhörbücherei e. V.
Lothstraße 62
80335 München
Tel.: 089 / 12 15 51 10
E-Mail: info@bbh-ev.org