Wer kann Hörer werden?

Aufgrund urheber- bzw. lizenzrechtlicher Vorgaben ist unser Nutzerkreis auf Blinde oder Menschen, die aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung Gedrucktes nicht lesen können, beschränkt. Nachweise sind zum Beispiel:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweis
  • Attest eines Arztes
  • Bescheinigung eines örtlichen Selbsthilfevereins für Blinde und Sehbehinderte
  • oder die Kopie einer Hörerkarte einer anderen Blindenhörbücherei

Die Ausleihe erfolgt kostenlos über den Postversand.

Zur Aufnahme können Interessenten unser Anmeldeformular telefonisch, postalisch oder per E-Mail bei uns anfordern oder einfach von dieser Website herunterladen und ausdrucken. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 35,00 Euro. Inhaber der DBSV-Karte zahlen 25,00 Euro.

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Aufnahmebestätigung sowie unseren Titel-Katalog zu. Und schon kann die Ausleihe starten.

Unsere Adresse lautet:

Bayerische Blindenhörbücherei e. V.
Lothstraße 62
80335 München


Tel.: 089 / 12 15 51 10
E-Mail: info@bbh-ev.org